Golfregularien GCA ab 19.5.2021

Liebe Mitglieder und Gäste,

ab 19. Mai treten die Corona-Lockerungen auch im Landkreis Roth in Kraft. Hier der offizielle Text des bayerischen Golfverbandes:

„7-Tage-Inzidenz 50-100: kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 Abs. 1 Ziffer 2. Kontaktfreier Sport mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands – max. fünf Personen – (Kinder unter 14 nicht mitgerechnet) sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.“

Die Buchungsmöglichkeiten auf PC-Caddie werden auf 4-er Flights erweitert. Die bestehenden Buchungen bleiben erhalten und können nach den geltenden Kontaktbeschränkungen auf 3er oder 4er Flights vergrößert werden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die gültigen Kontaktbeschränkungen (max. zwei Haushalte) einhalten und zügig spielen! Ab 26. Mai werden wir dann die Startzeitenintervalle wieder auf 10 min umstellen. Die Regelungen für Geimpfte werden wir im Laufe der nächsten Tage bekanntgeben.

Unsere Außengastronomie wird ab Donnerstag, den 20. Mai mit folgenden Regelungen wieder geöffnet:
die Öffnung der Außengastronomie gilt für Besucher mit vorheriger Terminbuchung sowie Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung; sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest oder Selbsttest oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis der Tischgäste erforderlich.

Weierhin gelten alle bekannten Regeln (FFP2-Masken, Abstand, Hygieneregeln usw.).

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!