Mitgliedsbeiträge
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Basis für unsere Mitgliedschaften ist die Satzung des Golfclub Abenberg e.V. in ihrer jeweils gültigen Fassung. Alle Mitgliedschaften laufen über Kalenderjahre (01.01. – 31.12.).
Pro Mitgliedschaft wird eine Verwaltungspauschale von 100 € erhoben. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche sowie ruhende Mitglieder.
Die Kündigung der Mitgliedschaft muss urschriftlich bis zum 30. September eines Jahres erfolgen, ansonsten ist sie erst zum Ende des darauffolgenden Jahres wirksam.
Alle Mitgliedschaften berechtigen zur Nutzung aller Übungseinrichtungen inkl. 6-Loch-Kurzplatz.
Die Passivstellung einer Mitgliedschaft erfolgt ausschließlich auf schriftlichen Antrag an den Vorstand und wird, sofern die Kriterien erfüllt sind, nur bis zum Ende des Jahres, für den der Antrag gilt, gewährt. Danach wird automatisch wieder in eine Vollmitgliedschaft zurückgestuft.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Basis für unsere Mitgliedschaften ist die Satzung des Golfclub Abenberg e.V. in ihrer jeweils gültigen Fassung. Alle Mitgliedschaften laufen über Kalenderjahre (01.01. – 31.12.).
Pro Mitgliedschaft wird eine Verwaltungspauschale von 100 € erhoben. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche sowie ruhende Mitglieder.
Die Kündigung der Mitgliedschaft muss urschriftlich bis zum 30. September eines Jahres erfolgen, ansonsten ist sie erst zum Ende des darauffolgenden Jahres wirksam.
Alle Mitgliedschaften berechtigen zur Nutzung aller Übungseinrichtungen inkl. 6-Loch-Kurzplatz.
Die Passivstellung einer Mitgliedschaft erfolgt ausschließlich auf schriftlichen Antrag an den Vorstand und wird, sofern die Kriterien erfüllt sind, nur bis zum Ende des Jahres, für den der Antrag gilt, gewährt. Danach wird automatisch wieder in eine Vollmitgliedschaft zurückgestuft.