Golfregularien GCA ab 22.3.2021

Leider liegen die Inzidenzwerte nun auch im Landkreis Roth wieder über 100.

Hier die Regelung vom Bayerischen Golfverband:
„über 100: kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 Abs. 1 Ziffer 1. Kontaktfreier Sport ist nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie einer haushaltsfremden Person (Kinder unter 14 nicht mitgerechnet) erlaubt.“

 

Bei uns bleiben die Buchungsregeln wie gehabt, mit der Einschränkung, dass nur EINE haushaltsfremde Person mit im Flight sein darf.
Diese Regelungen gelten ab Montag 22.03.2021.

 

Wir wünschen allen entspannte Golfrunden und viel Freude auf unserer Anlage.