Liebe Mitglieder,
mit den jüngst von Bund und Ländern beschlossenen Kontaktbeschränkungen ist es nochmals zu einer Verschärfung der bestehenden Regelungen gekommen. Die bisherigen Bestimmungen, die auch weiterhin die Schließung aller Sportstätten im öffentlichen und privaten Bereich betreffen, bleiben ebenfalls in Kraft. Zu unser aller Leidwesen betrifft dies zur Zeit auch unverändert die Golfanlagen.
Gleichzeitig gilt es in der weiteren Entwicklung, zum richtigen Zeitpunkt, gegenüber den maßgeblichen Stellen nachdrücklich deutlich zu machen, dass es möglich ist, Teile des Golfspielens so zu organisieren, dass das Spiel auch ohne Widerspruch zu den infektionsbeschränkenden Zielen möglich ist. Der DGV arbeitet natürlich bereits ernsthaft an dieser Thematik.
Sie finden das BGV-Bulletin Nr.6 unter diesem Link.