17. February 2022
1866
Liebe Mitglieder, liebe Gäste,
mit den Änderungen der 15.BayIfSMV vom 16.2.22 sind unter der Zugangsbedingung von 3G (geimpft, genesen, getestet) ab 17.2.22 der Zugang zur Sportstätte zur eigenen aktiven sportliche Betätigung und praktischen Sportausbildung möglich.
Folgende Zugangsregelungen
- Golfplatz, Übungsgelände: 3G
- Gastronomie: 2G (keine Sperrstunde) – ab 4. März 3G
- Einzelhandel, d.h. Pro-Shop FFP2 Maske
- Ausnahme von 2G: Minderjährige, die regelmäßig in der Schule getestet werden
- Zugang zur Sanitäranlagen, Umkleiden: Maskenpflicht und Mindestabstand
Hinweis: als Test gelten PCR-Test und Schnelltest. Während der Öffnungszeiten des Sekretariats akzeptieren wir vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter unserer „Aufsicht“ vorgenommenen Antigentest zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest).