14. December 2021
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Liebe Mitglieder, liebe Gäste,
in der heutigen Sitzung des Ministerrates wurde beschlossen, dass ab morgen 15. Dezember folgendes gilt:
- 2G gilt für Sportstätten unter freiem Himmel zur eigenen sportlichen Betätigung => für den Golfplatz und das Outdoor Übungsgelände, wie z.B. Driving Range, gilt damit ab morgen 2G (geimpft, genesen).
- 2Gplus (geimpft, genesen und zusätzlich ein aktueller Test) gilt nach wie vor für den Indoorsport und damit die Indoor-Golfhalle. Wer nach seiner vollständigen Immunisierung eine weitere Auffrischimpfung erhalten hat („Booster“), muss ab dem 15. Tag nach der Auffrischung keinen Test mehr vorlegen. Die Auffrischimpfung ersetzt dann den Test.
- Die bisherige Ausnahme von 2G z.B. bei sportlicher Aktivität für minderjährige Schüler, die regelmäßig getestet werden, wird bis zum Ablauf des 12. Januar 2022 verlängert.
Alle weiteren Bestimmungen wie 2G in der Gastronomie und 2G im Pro-Shop bleiben unverändert.