23. April 2021
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Seit gestern ist das 4. Infektionsschutzgesetz des Bundes veröffentlicht und trifft auch unsere Golfanlage, da die Inzidenzwerte im Landkreis Roth seit Tagen deutlich über 100 liegen.
Hier die Regelung nach der 4. IfSG: „die Ausübung von Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden“.
Bei uns waren bisher 3er-Flights zugelassen, nun ändert sich die Möglichkeit der Flightzusammensetzung, da z.B. ein Ehepaar nicht mehr mit einer weiteren Person spielen darf.
Bei uns bleiben die Buchungsregeln wie gehabt, mit der Einschränkung, dass nur 2er-Flights möglich sind.
Diese Regelung gilt ab Montag 26.04.2021.
Wir wünschen Trotzdem Allen entspannte Golfrunden und viel Freude auf unserer Anlage.